Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, deren Vorbereitung und Durchführung als Bauträger im Sinne des § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a GewO im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie als Baubetreuer im Sinne des § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 b GewO im fremden Namen für fremde Rechnung, inbesondere die Planung, Projektierung und schlüsselfertige Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Vermietung und Verwaltung eigenen Immobilienvermögens.