Gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau sowie Planungsleistungen gemäß den Leitbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie Erbringung der Leistungen, die dem Berufsbild des Architekten gemäß Art. 3 Abs. 1 und Abs. 6 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (BauKaG) entsprechen, insbesondere die Durchführung von Planungs-, Bauleitungs- und Beratungsleistungen sowie Tätigkeit als Bausachverständiger und Gutachter. Dazu gehört auch die Erbringung von Planungsleistungen als Generalplaner sowie Beratung in den Bereichen Gebäudeeffizienz und Brandschutz.