Ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung sowie die Bebauung von eigenem Grundbesitz, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.