(i) Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister gegenüber fremden Dritten sowie (ii) die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art gegenüber verbundenen Unternehmen.