Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grundstücksentwicklung und deren Bebauung, Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Beteiligung an Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung, Vermietung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien, alles unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO.