Die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO, die Tätigkeit als Tippgeber im Finanzbereich ohne eigene Vermittlung oder Beratung im Sinne der § 34c, § 34f, § 34h und § 34i GewO sowie die allgemeine Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Betriebsorganisation, Prozesse und Strategie. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die dem Unternehmensgegenstand un-mittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.