Förderung des in den Ortschaften Adensen und Hallerburg geplanten Wärmenetzes sowie die Entwicklung von vergleichbaren Konzepten und Beteiligung an ähnlichen Unternehmen auf dem Gebiet der Gemeinde Nord-stemmen. Insbesondere soll die Gesellschaft ein Darlehen zur Finanzierung des Wär-menetzes in Adensen und Hallerburg als Konzernkredit gem. § 121 a Abs. 2 NKomVG aufnehmen und aufgrund eines weiteren Darlehensvertrages unter Vereinbarung eines Zinszuschlages an die Gesellschafterin Energiegenossenschaft Adensen-Haller-burg eG zu dem ausschließlichen Zweck der Finanzierung des Wärmenetzes Adensen und Hallerburg weitergeben.