Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) sowie der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Konzeption und Durchführung von wildnispädagogischen, erlebnispädagogischen und kunstpädagogischen Angeboten für Schulen, Kindertagesstätten sowie Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen. b) Durchführung von Workshops und Bildungsangeboten rund um das Thema Nachhaltigkeit. c) Errichtung und Betrieb einer Bildungsstätte.