Übernahme von Projektleitung, Projektsteuerung, Bauleitung und Objektüberwachung für Bauvorhaben sowie die Durchführung von Bauvorhaben als Generalunternehmer/Generalübernehmer ohne eigene handwerkliche Ausführung. Der Gegenstand umfasst insbesondere die Ausschreibung und Vergabe, das Vertrags- und Nachtragsmanagement, Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung, Koordination aller am Bau Beteiligten und die Bauherrenvertretung. Planende Architekten- oder Ingenieurleistungen werden nur erbracht, soweit gesetzlich zulässig; geschützte Berufsbezeichnungen werden nicht geführt. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben ausgeübt. Das Unternehmen ist befugt, alle damit verbundenen Geschäfte vorzunehmen.