Die Verwaltung eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere die Gründung, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und sonstigen Unterstützungsleistungen ausschließlich für verbundene Unternehmen, die konzernintern, unterstützend und nicht operativ erbracht werden.