a) Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft, etwa durch Förderung und Unterstützung der Schaffung und Unterhaltung von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen; b) Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, etwa durch Schaffung und Unterhaltung von Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen; c) die selbstlose Förderung hilfebedürftiger Menschen im Sinne von § 53 AO.