Das Halten, Verwalten und Veräußern eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen; das Halten und Verwalten von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten, sowie die Unternehmensberatung im Gesundheitswesen - insbesondere die Beratung von Sanitätshäusern und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zu internen Abläufen, Prozessoptimierung, Effizienz und Wirtschaftlichkeit, die Vernetzung dieser Akteure zur Erschließung von Synergien sowie die Erstellung von Prozessanleitungen und Leitfäden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.