Das Halten, Verwalten, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland, das Halten, Verwalten, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sowie sonstigen Vermögensgegenständen, ferner die Verwaltung eigenen Vermögens, soweit eine gesonderte Erlaubnis hierzu nicht erforderlich ist.