Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie von Immobilien und Grundstücken, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch.