Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Rechtsformen auf eigene Rechnung, Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen für die Beteiligungsunternehmen, Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, Übernahme von Management-, Verwaltungs-, Beratungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen gegenüber Beteiligungen und Dritten, Übernahme von Organ-, Gesellschafter- oder vergleichbaren Funktionen, insbesondere als Geschäftsführer, Vorstand, Beirat oder Komplementär sowie Übernahme geschäftsführender Funktionen in lnvestment- und Beteiligungsstrukturen, sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.