Die Entwicklung, Planung, Errichtung, Finanzierung, Vermarktung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Resort-, Immobilien- und Tourismusprojekten, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Tiny Houses und vergleichbaren Unterkunftseinheiten, sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Projekt-, Grundstücks-, Besitz- und Betriebsgesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf verbundene Unternehmen und Projektgesellschaften insbesondere durch Eigenkapitalzuführungen, Gesellschafterdarlehen und sonstige Finanzierungsmaßnahmen finanzieren. Sie darf für eigene Rechnung Kapital aufnehmen, insbesondere durch die Ausgabe von Genussrechten, Genussscheinen und sonstigen Wertpapieren oder Finanzierungsinstrumenten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur ausgeübt, wenn die erforderliche behördliche Erlaubnis vorliegt.