vita inclusiva ominia gUG
Unternehmensgegenstand
Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO, die Förderung der Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO sowie die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Die Die Gesellschaft unterstützt insbesondere junge Erwachsene, Erwachsene und ältere Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands, einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit, sozialen Hilfebedürftigkeit oder aufgrund ihres Alters auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Das wird unmittelbar verwirklicht insbesondere durch: - ambulante, personenzentrierte Assistenz-, Begleitungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für die in Absatz 1 genannten Personen, insbesondere auch im Rahmen von Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX sowie alltagsunterstützenden Angeboten nach § 45a SGB XI, soweit diese Leistungen der unmittelbaren Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dienen, - Maßnahmen zur Förderung sozialer Teilhabe, Inklusion, Selbstbestim-mung, Alltagsbewältigung, Kommunikation, Mobilität und möglichst eigenständiger Lebensführung, - alltagsunterstützende, aktivierende und entlastende Angebote zur Stabilisierung des häuslichen Umfelds sowie zur Förderung von Orientierung, Tagesstruktur, sozialer Einbindung und Teilhabe, - Beratung, Information und Begleitung der in Absatz 1 genannten Personen sowie ihrer Angehörigen, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer oder sonstigen rechtlichen Vertretungen, soweit dies der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dient, - Informations-, Schulungs-, Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für unterstützte Personen, Angehörige, Mitarbeitende, ehrenamtlich Tätige und sonstige Personen, soweit diese Angebote der Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Altenhilfe oder mildtätiger Zwecke dienen, - Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichen und freien Trägern, Behör-den, Kostenträgern, Pflegekassen, Einrichtungen, Beratungsstellen und sonstigen Fachstellen, soweit die Zusammenarbeit der unmittelbaren Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft dient, - Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Informationsarbeit, soweit diese unmittelbar der Förderung von Teilhabe, Inklusion, gesellschaftlicher Akzeptanz und Verständnis für die Belange der in Absatz 1 genannten Personen dient, - Entwicklung, Koordinierung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen sowie Entwicklung und Anwendung fachlicher Standards, soweit diese unmittelbar der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft dienen.