Die Durchführung von Planungs- Bau-, und Renovierungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Dienstleistungen aller Art, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Pflege und Unterhaltung, dem Betrieb, der Nutzung und der Verwertung von Gebäuden und Anlagen stehen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Handwerkliche Leistungen sowie Dienstleistungen, die nicht von der Gesellschaft selbst erbracht werden, werden durch autorisierte Nachunternehmer ausgeführt. Dies gilt auch für Leistungen, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.