Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft kann zudem Management-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen erbringen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.