- die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes; - die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum; - die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien; - die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien; - die Koordination von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen; - die Betreuung von Miet- und Pachtverhältnissen; - die Durchführung sämtlicher mit der Immobilienverwaltung im Zusammenhang stehender kaufmännischer Dienstleistungen; - die Vermietung und Verpachtung von Dach- und Freiflächen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien (PV-Anlagen, Gewerbespeichern), soweit hierfür keine besondere gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist.