Förderung der Bildung der Erziehung und die Förderung der Jugendhilfe durch bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Einrichtungen durch: Betrieb von stationären Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Elternkompetenz im Rahmen der Elternarbeit und ambulanter Betreuung, Vorhaltung einer Großtagespflegestelle.