Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religionsgemeinschaft gem. § 54 Abs. 1 AO, die Förderung der Religion gem. § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO sowie die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gem. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende kostenfreie bzw. zum Selbstkostenpreis angebotenen Maßnahmen, auch in Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen, Organisationen und Körperschaften im In- und Ausland, erfüllt: - die Organisation und ?