Das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere an Kapital- und Personengesellschaften, sowie die Übernahme von Leitungs-, Koordinations- und Kontrollfunktionen gegenüber Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Geschäftsführungs-, Verwaltungs-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen zu erbringen.