Die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes sowie des eigenen Kapitalvermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und mit der Verwaltung des eigenen Vermögens vereinbar sind. Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Gewerbesteuerrechts, insbesondere eine gewerbliche Vermittlung oder ein gewerblicher Grundstückshandel, ist ausgeschlossen.