Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen.