VELTRION BUSINESS SERVICE GmbH
Unternehmensgegenstand
a) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere IT-Beratung, IT-Management, IT-Consulting, Softwareentwicklung, Webentwicklung, App-Entwicklung, Systemadministration, Netzwerk- und Infrastrukturmanagement, Cloud-Services sowie Handel mit Hard- und Softwareprodukten. b) ganzheitliche Beratung und Dienstleistungserbringung im Bereich der Informationssicherheit, IT-Sicherheit und Cybersecurity, insbesondere Entwicklung und Implementierung von Sicherheitskonzepten und Informationssicherheits-Management, Systemen (ISMS), Sicherheitsaudits, Penetrationstests, Schwachstellenanalysen, Risikoanalaysen, Beratung zu Normen und Standards, Mitarbeitersensibilisierung, Security-Awareness-Schulungen, Phishing-Simulationen, Datenschutzberatung sowie Icident-Response-Beratung und Notfallmanagement. c) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Coaching, Mentoring, Schulung und Weiterbildung, insbesondere Wissensvermittlung und Bildung im Bereich Finanzmärkte, Börsenhandel, Trading und Vermögensbildung sowie Persönlichkeitsentwicklung, Mindset-Coaching und Motivation. d) Erbringung von Büro- und Veraltungsdienstleistungen sowie laufende Buchführung im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). e) betriebswirtschaftliche Beratung sowie Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten, soweit keine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist. f) Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung. g) Konzeption, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von digitalen und physischen Bildungsprodukten, Online-Kursen, E-Learning-Plattformen, Apps, Softwarelösungen, E-Books, Workshops, Seminaren und Publikationen. h) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing, Social Media und Digitalstrategie. i) Handel mit Waren aller Art, insbesondere IT-Produkten, soweit nicht genehmigungspflichtig., j) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) sowie der §§ 34 f, 34 h GewO sind vom Unternehmensgegenstand ausgenommen. Die Verwaltung eigenen Vermögens gemäß Buchstabe f) erfolgt ausschließlich auf eigene Rechnung und stellt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit dar.