Verwaltung von Immobilien für Dritte insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentum nach dem WEG sowie die Miet- und Sondereigentumsverwaltung jeweils im Rahmen einer Erlaubnis nach § 34 c GewO. Weiterer Gegenstand ist die Produktion und Veröffentlichung von Medien- und Online-Inhalten sowie der Betrieb von Internet- und Social-Media-Angeboten einschließlich der Vermarktung eigener digitaler Inhalte sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.