Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Sie kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist ausdrücklich berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, abzuschließen.