Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, sowie die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung, verzinsliche Darlehensgewährung, strategische Beratung und artverwandte Tätigkeiten sowie gegenüber Tochtergesellschaften das Cash-Management, soweit dies jeweils keiner staatlichen Genehmigung, insbesondere nach dem Kreditwirtschaftsgesetz bedarf.