Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach §§ 1 und 2 Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein (ArchIngKG SH), die der in der Firma geführten Berufsbezeichnung nach § 4 ArchIngKG SH entsprechen, d.h. die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberinnen und Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die ?