Erwerb, Halten, Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie eigenen Kapitalvermögens. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen, soweit hierdurch die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht gefährdet werden.