Die Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), der Eingliederungs- und Teilhabeleistungen (SGB IX) sowie sonstiger sozialer Dienstleistungen nach der Sozialgesetzgebung. Hierzu gehören auch begleitende Maßnahmen, insbesondere Sicherheits- und Schutzleistungen gemäß Paragraph 34a GewO insbesondere im Rahmen dieser Hilfen.