Die Förderung von Kunst und Kultur, im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Förderung von Kunst und Kultur), insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) die Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Aufführungen, Messen, Workshops, Veranstaltungen und Bildungsangeboten im Bereich Kunst und Kultur b) Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit im Bereich von Kunst und Kultur, insbesondere durch offene und transparente Programme, die einer breiten Öffentlichkeit zugutekommen c) die Pflege, Entwicklung, Vermittlung und Präsentation der Kunst der lmprovisation, insbesondere im Tanz sowie in verwandten künstlerischen Bereichen wie Schauspiel, Clownerie und Artistik d) die Kooperation mit kulturellen Einrichtungen, Ausbildungsstätten und Initiativen, die Kunst und Kultur fördern e) die Dokumentation, Präsentation und Vermittlung von Kunstund Kulturformen in der Öffentlichkeit.