Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung, Umzugs- und Transportdienstleistungen mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, Reinigungsarbeiten, Hausmeisterdienst, Garten- und Landschaftsbau, Verlegung von Erdkabeln sowie Trockenbauarbeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.