Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere in der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin oder geschäftsführende Kommanditistin, die ihrerseits die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand haben. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis, insbesondere nach § 34f Gewerbeordnung, nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), nach § 15 des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) oder nach § 20 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) bedürfen.