Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere in der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin, die ihrerseits die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand haben. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis, insbesondere nach § 34f Gewerbeordnung, nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), nach § 15 des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) oder nach § 20 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) bedürfen.