Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) und die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Der Betrieb eines TUMO-Lernzentrums zur Nachwuchsförderung, die Synergetische Verknüpfung von schulischer, außerschulischer und hochschulischer Bildung bis hin zu Forschungsansätzen, die Förderung praxisorientierter Lern- und niedrigschwelliger Forschungsformate sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Wissenschaftstransfer und Bereitstellung von Forschungsumgebungen.