Strategische Vermögensverwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von branchenübergreifenden Unternehmens-beteiligungen aller Art, die Übernahme der Geschäftsführung (Management) in anderen Unternehmen gleich welcher Rechtsform (u. a. durch Ausleihe bzw. den Verleih des Geschäftsführers an andere Gesellschaften) sowie der Vertrieb von Telekommunikations-produkten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG), sind ausgenommen.