Tätigkeit als Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO, Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34 i Abs. 1 GewO, Immobilienmakler und Darlehensvermittler gemäß § 34 c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO und Versicherungsberater gemäß § 34 d Abs. 2 GewO, insbesondere Entwicklung und Vermarktung von Versicherungsprodukten, Vermittlung von Immobilien sowie Darlehens- und Versicherungsverträgen, Regulierung und Abwicklung von Schadensfällen sowie Erbringung von technischen und sonstigen Dienstleistungen aller Art, die mit den vorstehenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft erbringt die jeweilige Tätigkeit lediglich wenn und solange die hierfür erforderliche Erlaubnis nach dem jeweiligen Paragraphen der GewO besteht und erbringt keine Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder Tätigkeiten als Kapitalverwaltungsgesellschaft, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften erforderlich wäre, soweit eine solche Erlaubnis nicht vorliegt.