1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die sozial-pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie Schaffung, Betrieb und Unterhaltung von Kindertagesstätten. 4. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb von Kindertagesstätten.