Die Übernahme, Verwaltung und Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen, insbesondere von Pensionszusagen, Ruhegeldansprüchen und sonstigen betrieblichen Altersversorgungen, einschließlich der Anlage und Verwaltung des zur Erfüllung dieser Verpflichtungen bestimmten Vermögens sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.