Die Durchführung von Glasfaserarbeiten (inklusive Haus- und Geschäftsanschlüssen - Ftth und FttB9, Tiefbauarbeiten, Trockenbau und Abbrucharbeiten soweit diese keiner Eintragung in der Handwerksrolle bedürfen, der Garten- und Landschaftsbau, die Vermietung von Maschinen und Baugeräten sowie Fahrzeugen ohne Fahrpersonal und Bodenlegerarbeiten.