Die Planung und die Erstellung schlüsselfertiger Bauten sowie die Durchführung von Bauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zum Erreichen des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich hierzu auch an anderen Unternehmen beteiligen, weitere Unternehmen erwerben sowie Zweigniederlassungen errichten.