Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere: a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland, b) die Übernahme der Geschäftsführung, Verwaltung und Koordination von Beteiligungsgesellschaften, c) die Erbringung von Management-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.