Erwerb, Halten und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von eigenem Grundbesitz (z.B. eigenen Immobilien), jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), sind ausgeschlossen.