Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Erwerben, Halten und Veräußern von Beteiligungen, Wertpapieren und Immobilien, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.