Das Halten und Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme der Geschäftsführung in solchen Unternehmen, sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, die dem Geschäftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig.