der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung, insbesondere von Beteiligungen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, sowie die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens. Eine Tätigkeit oder Vermögensverwaltung für Dritte findet nicht statt. Die Gesellschaft betreibt zudem keine Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG, WplG oder ZAG.