1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe sowie der Altenhilfe, - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, - sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe von generierten Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Förderung dieser Zwecke. 4. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich regional, national und international.