Der Ankauf, die Entwicklung, Sanierung und der Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Eine Vermietung von Immobilien ist nur vorübergehend und ausschließlich zur Überbrückung bis zur Veräußerung zulässig und stellt keinen eigenständigen Unternehmenszweck dar. Die Gesellschaft ist berechtigt, Projektgesellschaften zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen, sofern diese dem vorgenannten Zweck dienen.